Begleitetes Wohnen & ambulante Wohnbegleitung
Das Angebot „Begleitetes Wohnen” sowie die “ambulante Wohnbegleitung” richten sich an junge Erwachsene und Erwachsene, die in ihrer selbstständigen Lebensführung unterstützt werden möchten. Beim begleiteten Wohnen leben die Klient:innen eigenständig in einer von uns zur Verfügung gestellten Wohnung und erhalten punktuelle sozialpädagogische Unterstützung. Die ambulante Wohnbegleitung richtet sich an Personen, die bereits in ihrem eigenen Wohnraum leben und bedarfsgerechte Unterstützung im vertrauten Umfeld benötigen.
Beide Angebote fördern die Selbstständigkeit, die Alltagsbewältigung und die gesellschaftliche Integration. Durch regelmässige Besuche und individuelle Begleitung im Wohnumfeld schaffen wir ein stabiles Unterstützungsangebot, das sich an den persönlichen Ressourcen, Bedürfnissen und Zielen der Klient:innen orientiert. Dabei stärken wir ihre Autonomie, unterstützen sie bei der Entwicklung von Lösungsstrategien und begleiten sie auf ihrem Weg zu einer selbstbestimmten Lebensführung.
Unser Perspektivenprogramm und Reset unterstützen zusätzlich beim Aufbau einer Tagesstruktur und beim Einstieg ins Berufsleben.
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Die Gebr. Müller AG bietet verschiedene möblierte Wohnungen an, die Komfort und Unterstützung für ein selbstständiges Leben optimal verbinden. Alle unsere Wohnungen befinden sich in der Stadt Bern.
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Junge Erwachsene und Erwachsene, die Unterstützung in den Bereichen Wohnen, Selbstständigkeit, Alltagsbewältigung und soziale Teilhabe benötigen.
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Unsere internen Angebote für Tagesstruktur oder den Einstieg in die Berufswelt:
Perspektivenprogramm: Menschen welche Schwierigkeit haben, in den Arbeitsmarkt einzusteigen
Reset: Jugendliche die in einem Time-out sind
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Die Anmeldung erfolgt durch die kostentragende Stelle. Nach deren Prüfung findet ein Erstgespräch statt. Anschliessend folgt der definitive Bescheid.
Begleitetes Wohnen ab CHF 2’660.– pro Monat (exkl. MwSt.)
Die Kosten für die ambulante Wohnbegleitung richten sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf und werden entsprechend dem Umfang und der Häufigkeit der vereinbarten Begleitung festgelegt.
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